Hinweisgeber-Meldestelle
Hinweisgeber-Meldestelle für Mitarbeiter
Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße
erlangt? Sie erwägen, einen solchen Verstoß bei unserer Meldestelle zu melden, damit
geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können?
Ihre Informationen können über unsere Meldestelle an uns übersandt werden und so dazu
beitragen, dass Verstöße wirksam aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden.
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und
Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in
denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden. Ziel des
Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor
Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Ein weiteres Herzstück
des HinSchG ist der bestmögliche Schutz ihrer Identität. Unsere Meldestelle schützt Ihre
Identität und ist dabei Ihr zentraler Ansprechpartner.
Wichtiger Hinweis
Meldung von Verstößen
Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situa6onen wenden Sie sich biRe zuerst an die
bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.
Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen
haben.
Erreichbarkeit der Meldestelle
Über diesen Link gelangen Sie zu unserer Meldestelle.
Gesetzestexte & weitere Informationen
Hinweisgeberschutzgesetz
Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie)